Verkehrsunfallrecht
Als Ihr Rechtsanwalt für das Verkehrsunfallrecht nahe Karlsruhe kümmere ich mich um Ihre Belange in allen diesbezüglichen Fragen. Nach einem unverschuldeten Unfall kostet Sie dieses Ereignis meistens trotzdem noch Zeit, Geld und Nerven. Die Versicherung des Unfallgegners wird dann meist versuchen, Ihnen die günstigste Abrechnung für Ihre Ansprüche anzubieten. Vermutlich wird die Versicherung dann auch einen Sachverständigen stellen – dieser arbeitet jedoch für die Versicherung, nicht für Sie. Um Ihre Ansprüche an den Unfallgegner optimal vertreten zu lassen, ist also ein Anwalt für das Verkehrsunfallsrecht, der für Sie in Karlsruhe und Region arbeitet, die bessere Wahl.
Was biete ich Ihnen?
- Erfahrung und Kompetenz im Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht
- Eingehende Beratung zu Ihrem Anliegen
- Optimale Betreuung zur Durchsetzung Ihrer Interessen
Die Rechtsprechung wandelt sich gelegentlich zu diversen Schadenpositionen. Außerdem ist der Schädigerversicherung oft die Historie Ihres Fahrzeuges (Vorschaden?) bekannt. Als Anwalt für Verkehrsunfallrecht mit Sitz nahe Karlsruhe weiß ich, wo die Fallstricke liegen. Lassen Sie sich beistehen.
Einige Aspekte meiner Tätigkeit im Verkehrsunfallrecht in Stichpunkten:
- Nutzungsausfall und Mietwagen
- Abschleppkosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Totalschaden
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert und -aufwand
- Restwert
In Deutschland sind (Stand 2018) 57 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen – sieben Millionen mehr als noch 2009. Mit einer gestiegenen Verkehrsdichte ist die Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Kontaktes zweier Fahrzeuge natürlich größer, ebenso wie der Aufwand, den die entsprechenden Versicherungen haben. Ich bin für Sie da, damit Sie – salopp gesagt – „Gegendruck“ ausüben und Ihre Interessen wahren können.
Ihr Anwalt, damit Sie nicht auf dem KFZ-Schaden sitzenbleiben
Der bei einem Verkehrsunfall entstehende KFZ-Schaden wird in diverse Schadenpositionen aufgeschlüsselt, wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten etc. Diese Positionen sind natürlich von Fall zu Fall verschieden, je nach Wahl der Werkstatt, nach den Tarifen für den Ersatzwagen und den Sachverständigen und so weiter. Die Mitarbeiter der Versicherungen sind in der „Abwehr“ geschult, und gerne werden die Tarife von der Versicherung hinterfragt. Lassen Sie sich von einem Spezialisten helfen. Die Versicherung muss die Kosten des Rechtsanwalts bei fremdverschuldeten Unfällen neben dem KFZ-Schaden bezahlen.
Auch bei einem Personenschaden berate ich Sie gerne zu den rechtlichen Aspekten
Nicht nur der Schaden am Kraftfahrzeug, sondern auch der mögliche Personenschaden nach einem Unfall wird von der KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt – bis zur maximalen Deckungssumme. Darunter fallen die Heilungs- und Folgekosten und auch das Schmerzensgeld, Erwerbsschaden und gegebenenfalls Unterhaltsansprüche im Falle des Todes des Alleinverdieners. Die jeweilige Versicherungspolice des Unfallverursachers sollte die Details abklären, die für den Schadensersatz beim Personenschaden durch einen Unfall relevant sind.
Ich kümmere mich hier gerne als Anwalt um Ihre Belange, damit Ihnen dieser nicht einfach zu berechnende Schaden nach Möglichkeit ersetzt wird.
Der Verdienstausfall, auch Erwerbsschaden genannt, ist Teil des Schadens
Sollte Ihnen durch den Unfall die direkte Arbeitsaufnahme zunächst nicht möglich sein, so ist hier die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, den Verdienstausfall als Konsequenz des Unfalls zu ersetzen. Bei Arbeitnehmern ist in den ersten sechs Wochen in der Regel der Arbeitgeber schadensersatzanspruchsberechtigt, da dieser zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Ich berate Sie gerne umfänglich zu allen Aspekten des Schadensersatzes auch im Bereich des Verdienstausfalls, den ein Unfall nach sich zieht.
Jetzt Herrn Czaikowski als Anwalt für Verkehrsunfallrecht kontaktieren!