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Führerscheinrecht

Wenn sich die Führerscheinbehörde weigert, einen Führerschein auszuhändigen oder dessen Entzug beabsichtigt, dann ist es höchste Zeit, sich von einem Spezialisten im Führerscheinrecht helfen zu lassen. Bedroht ein Strafgericht oder eine Bußgeldbehörde Ihre Fahrerlaubnis? Lassen Sie sich helfen, den Führerschein zu erhalten.

    Als Anwalt mit Schwerpunkt im Führerscheinrecht nehme ich mich im Raum Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden und überörtlich gerne Ihres Falles an. Wenn ein Führerschein entzogen oder einbehalten werden soll, dann sollten Sie die Kenntnisse eines Anwaltes nutzen. Aber auch schon vorher kann es von Vorteil sein: wenn etwa Punkte in Flensburg den Führerschein bedrohen, oder wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Fahrverbot führen kann.


    Was biete ich Ihnen?

    • Erfahrung und Kompetenz im Führerscheinrecht
    • Eingehende Beratung zu Ihrem Anliegen
    • Optimale Betreuung zur Durchsetzung Ihrer Interessen


    Für viele Menschen führt der Verlust des Führerscheins zu erheblichen privaten oder beruflichen Problemen: sei es, dass die Arbeitsstelle nur noch schwer erreicht werden kann, die Arbeit das Führen von Kraftfahrzeugen voraussetzt oder dass das Leben Mobilität voraussetzt. Wenn Ihnen nun ein Führerscheinentzug droht, kann ich Sie als Anwalt umgehend in Sachen Führerscheinrecht im Raum Baden-Baden beraten und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten, um Ihre Interessen zu wahren.


    Eingehende Beratung bei:

    • Punkten in Flensburg
    • drohendes Fahrverbot
    • Probleme bei dem Erhalt der Fahrerlaubnis

    Der EU-Führerschein und ausländische Führerscheine

    Wenn Sie die Fahrberechtigung im Ausland erworben haben, ist es nicht unbedingt erforderlich, hier erneut die Prüfung zu machen. Führerscheine aus anderen EU-Ländern, der sog. EU-Führerschein, muss in allen EU-Ländern anerkannt werden. Für Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten gelten im Unterschied zum EU-Führerschein andere Regelungen im Recht. Bei Fragen zur Anerkennung Ihres Führerscheins, bspw. Führerscheine, insbesondere des EU-Führerscheins, berate ich Sie gerne.

    Wenn Ihnen ein Gericht die Fahrerlaubnis entzog und eine Sperrfrist anordnete, kann uU die Sperrfrist verkürzt werden.

    Fragen Sie hier nach dem Modell Mainz77 bei Verkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss.

    Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bei der MPU

    Die MPU, ausgeschrieben „medizinisch-psychologische Untersuchung“, dient der Feststellung der Fahreignung. Häufig wird eine MPU angeordnet, wenn ein Fahrzeugführer stark alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat. Achtung: wenn Sie das Auto stehen lassen und stattdessen mit 1,6 Promille oder mehr das Fahrrad nutzen, kann Ihnen ebenso der Führerschein entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden. Ziel der Führerscheinstelle ist die Feststellung der Fahreignung.

    Sollte Ihnen die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss zur Last gelegt werden, ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen. Ich prüfe gerne die Ausgangslage und berate Sie zum Prozedere bis zu medizinisch-psychologischen Untersuchung.

    Hier liegt auch eine besondere Herausforderung begründet – denn bei der MPU wird ein Gutachten mit einer Prognose zum zukünftigen Verhalten im Straßenverkehr erstellt. Die Führerscheinstelle trifft aufgrund dieses Gutachtens dann eine Entscheidung. Nicht immer wird nach einer MPU dann der Führerschein wieder erteilt. In diesen Fällen kann ich Sie dabei unterstützen, Ihren Führerschein zu erhalten. Gerne betreue und berate ich Sie zum optimalen Weg, der für Sie gangbar ist.

    Jetzt Expertise vom Fachanwalt beanspruchen!

    Urteile

    Deutscher Führerschein

    Einige Trunkenheitsfahrer brüsten sich, dass sie keine Ausfallerscheinungen hatten, nachdem sie von der Polizei angehalten worden waren. Genau das ruft die Fahrerlaubnisbehörde auf den Plan!

    Normalerweise fordert die Führerscheinbehörde vor Wiedererteilung der wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogenen Führerscheins nur dann die Vorlage eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU - gerne auch "Idiotentest" genannt), falls der Kraftfahrer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 17.03.2021: Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist auch beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt zwar eine BAK von weniger als 1,6 Promille, aber mehr als 1,1 Promille aufwies, bei ihm aber keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. In einem solchen Fall begründen sonstige Tatsachen die Annahme von möglichem Alkoholmissbrauch. ... Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand könne, so das Gericht, von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden, wenn der Betroffene bei seiner Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr aufweise. Außerdem müsse festgestellt und dokumentiert worden sein, dass er dennoch keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeige.

    Übrigens: es besteht keinerlei Verpflichtung, bei der Polizei an solchen Tests, wie "Nase-Nase-Probe", "auf einem Bein-stehen", "auf der Linie-laufen" etc mitzuwirken.

    Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts weiter...

    In der angehängten PDF können Sie alles Wichtige zum Thema nachlesen.

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    EU-Führerschein

    Ein deutsches Gericht entzog einem Letten seinen Lappen nach einer Trunkenheitsfahrt. Nach Ablauf der Sperrfrist sattelt der Lette drauf und erwar zusätzlich zur Führerscheinklasse B (PKW) in Lettland den EU-Führerschein der Klasse C (LKW) und führ in Deutschland damit PKW. Zu Recht entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 06.09.2018, Az. 3 C 31.16.

    Die Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C (Lkw) umfasst auch die hierfür vorausgesetzte Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B (Pkw). Der Inhaber eines EU-Führerscheins der Klassen B und C dürfe deshalb auch dann Kraftfahrzeuge dieser Klassen im Bundesgebiet führen, wenn ihm vor Ausstellung des EU-Führerscheins der Klasse C wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen worden war und er in Deutschland nicht nachgewiesen hatte, wieder fahrgeeignet zu sein

    Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter...

    Viele Deutsche machten ihren Führerschein in Tschechien. Dann kam diese Möglichkeit in die Kritik. Können Deutsche heute noch oder wieder legal einen Führerschein in Tschechien erwerben? Ich reiste nach Karlsbad/Tschechien, um mir selbst ein Bild zu machen. Weitere Informationen seitens der EU finden Sie hier: http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-recognition-validity/index_de.htm

    Im April 2017 verbrachte ich 2 Tage in Karlovy Vary (Karlsbad) in Tschechien. In der Partnerstadt von Baden-Baden besuchte ich eine deutschsprachige tschechische Fahrschule, sprach mit einem tschechischen Rechtsanwalt und besuchte die dortige Behörde.

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    Rechtsanwalt Czaikowski: Ich war in Karlovy Vary, um mir ein eigenes Bild zu verschaffen. Hier Bilder aus Karlsbad mit der Ausländerpolizei, dem Magistrat (Führerscheinbehörde) und einem Beispiel von Wohnungen.

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    Wenn der Führerschein von einem deutschen Gericht oder der Führerscheinbehörde entzogen entzogen wurde, ist häufig eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) notwendig, um wieder eine deutsche Fahrerlaubnis zu bekommen. Hier ist die Durchfallquote hoch. Deutschland ist verpflichtet, legal in anderen EU-Staaten erworbene Führerscheine anzuerkennen. Gerade hier im Grenzgebiet zu Frankreich bietet es sich an, einen französischen Führerschein zu erwerben. Frankreich kennt keine MPU. Die Rechtsanwaltskanzlei Czaikowski vermittelt einen Kontakt zu einer deutschsprachigen Fahrschule in Frankreich. Einzelheiten und Voraussetzungen erläutere ich gerne persönlich oder telefonisch. Für diese anwaltliche Tätigkeit wird eine Vergütung berechnet.

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    EU-Führerschein. Der Wohnsitz ist enorm wichtig! Welche Informationen darf das deutsche Verwaltungsgericht berücksichtigen? Welche Informationen dürfen die Verwaltungsbehörde und -gerichte stutzig machen bezüglich des Wohnsitzes des Führerscheininhabers? Wohnsitzadressen von Hotels und Gaststätten machen mißtrauisch – obwohl berühmte Persönlichkeiten, wie etwa Udo Lindenberg ihren Wohnsitz in einem Hotel haben. Ausländischer Führerschein – Knackpunkt Wohnsitz, keine Hoteladresse!

    Der EuGH beschäftigte sich seit dem Fall Kapper, 2004, wiederholt mit der Anerkennung ausländischer Führerscheine. Dabei kommt dem Wohnsitzerfordernis eine große Bedeutung zu. § 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurde im Grunde wortgleich aus den Führerscheinrichtlinien übernommen. Wichtig ist die 185-Tage-Frist, die in § 7 FeV genannt ist. Diese reichte für den VGH München, Beschluss vom 23.01.2017, Az. 11 ZB 16.2458 hier nicht aus. Für ihn waren auch, wie es in § 7 FeV festgehalten ist, die persönlichen und beruflichen Bindungen von entscheidender Bedeutung. Hier war die Meldeadresse ein Hotel bzw. eine Gaststätte. Ferner wurde der Wohnsitz in Deutschland wohl beibehalten. Zum Wohnsitz in Deutschland äußerten sich zuletzt auch das OVG Koblenz NZV 2017, 45 und das OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.8.2016 – 1 Ss 55/16. Beide Gerichte waren ebenfalls nicht davon überzeugt, dass die Person ihren ordentlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins im Ausstellerstaat hatte. Ferner stellten sie fest, dass die Information nicht nur vom Ausstellerstaat kommen könne. In diesem Zusammenhang sei auf die gemeinsamen polizeilichen Zentren verwiesen. Dazu erkannte z. B. VGH München, SVR 2016, 358, dass deren Informationen als solche des Ausstellerstaats gelten.

     

    Weiter ist zu beachten, dass im Falle eines Unfalls bei ungültiger EU-Fahrerlaubnis ein Regress seitens der Kfz-haftpflichtversicherung droht. Hierzu:

    LG Karlsruhe Urt. v. 20.12.201719 S 19/17 - in BeckRS 2017, 140496 = SVR 2018,111

     

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    In der angehängten PDF können Sie mehere ausgewählte Gerichtsentscheidungen nachlesen.

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    Ist die Adresse im Staat, der den Führerschein ausstellt, ein Hotel oder eine Gaststätte, kann dies Zweifel an den persönlichen und beruflichen Bindungen des Führerscheininhabers zum Ausstellerstaat wecken, zumal, wenn der Wohnsitz – am Ende noch der Erstwohnsitz – in Deutschland beibehalten wird. Der EuGH musste sich seit dem „Fall Kapper“ aus dem Jahr 2004 wiederholt mit der Anerkennung ausländischer Führerscheine beschäftigen. Dabei kommt dem Wohnsitzerfordernis eine große Bedeutung zu. § 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurde im Grunde wortgleich aus den Führerscheinrichtlinien übernommen. Wichtig ist die 185-Tage-Frist, die in § 7 FeV genannt ist. Diese reichte für den VGH München, Beschluss vom 23.01.2017, Az. 11 ZB 16.2458 hier nicht aus. Für ihn waren auch, wie es in § 7 FeV festgehalten ist, die persönlichen und beruflichen Bindungen von entscheidender Bedeutung. Hier war die Meldeadresse ein Hotel bzw. eine Gaststätte. Ferner wurde der Wohnsitz in Deutschland wohl beibehalten. Zum Wohnsitz in Deutschland äußerten sich zuletzt auch das OVG Koblenz NZV 2017, 45 und das OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.8.2016 – 1 Ss 55/16. Beide Gerichte waren ebenfalls nicht davon überzeugt, dass die Person ihren ordentlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins im Ausstellerstaat hatte. Ferner stellten sie fest, dass die Information nicht nur vom Ausstellerstaat kommen könne. In diesem Zusammenhang sei auf die gemeinsamen polizeilichen Zentren verwiesen. Dazu erkannte z. B. VGH München, SVR 2016, 358, dass deren Informationen als solche des Ausstellerstaats gelten.

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    Deutsche Behörden prüfen, ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt werden muss. Dabei steht im Blickpunkt, ob der Führerscheininhaber 185 Tage im Ausstellerstaat war. Zweifel bestehen daran oft, wenn er in dieser Zeit an seinem deutschen Wohnsitz gemeldet blieb! Hiermit beschäftigen sich die unten angehängten Urteile.

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