Führerscheinrecht
Als Anwalt mit Schwerpunkt im Führerscheinrecht nehme ich mich im Raum Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden und überörtlich gerne Ihres Falles an. Wenn ein Führerschein entzogen oder einbehalten werden soll, dann sollten Sie die Kenntnisse eines Anwaltes nutzen. Aber auch schon vorher kann es von Vorteil sein: wenn etwa Punkte in Flensburg den Führerschein bedrohen, oder wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Fahrverbot führen kann.
Was biete ich Ihnen?
- Erfahrung und Kompetenz im Führerscheinrecht
- Eingehende Beratung zu Ihrem Anliegen
- Optimale Betreuung zur Durchsetzung Ihrer Interessen
Für viele Menschen führt der Verlust des Führerscheins zu erheblichen privaten oder beruflichen Problemen: sei es, dass die Arbeitsstelle nur noch schwer erreicht werden kann, die Arbeit das Führen von Kraftfahrzeugen voraussetzt oder dass das Leben Mobilität voraussetzt. Wenn Ihnen nun ein Führerscheinentzug droht, kann ich Sie als Anwalt umgehend in Sachen Führerscheinrecht im Raum Baden-Baden beraten und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten, um Ihre Interessen zu wahren.
Eingehende Beratung bei:
- Punkten in Flensburg
- drohendes Fahrverbot
- Probleme bei dem Erhalt der Fahrerlaubnis
Der EU-Führerschein und ausländische Führerscheine
Wenn Sie die Fahrberechtigung im Ausland erworben haben, ist es nicht unbedingt erforderlich, hier erneut die Prüfung zu machen. Führerscheine aus anderen EU-Ländern, der sog. EU-Führerschein, muss in allen EU-Ländern anerkannt werden. Für Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten gelten im Unterschied zum EU-Führerschein andere Regelungen im Recht. Bei Fragen zur Anerkennung Ihres Führerscheins, bspw. Führerscheine, insbesondere des EU-Führerscheins, berate ich Sie gerne.
Wenn Ihnen ein Gericht die Fahrerlaubnis entzog und eine Sperrfrist anordnete, kann uU die Sperrfrist verkürzt werden.
Fragen Sie hier nach dem Modell Mainz77 bei Verkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss.
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bei der MPU
Die MPU, ausgeschrieben „medizinisch-psychologische Untersuchung“, dient der Feststellung der Fahreignung. Häufig wird eine MPU angeordnet, wenn ein Fahrzeugführer stark alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat. Achtung: wenn Sie das Auto stehen lassen und stattdessen mit 1,6 Promille oder mehr das Fahrrad nutzen, kann Ihnen ebenso der Führerschein entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden. Ziel der Führerscheinstelle ist die Feststellung der Fahreignung.
Sollte Ihnen die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss zur Last gelegt werden, ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen. Ich prüfe gerne die Ausgangslage und berate Sie zum Prozedere bis zu medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Hier liegt auch eine besondere Herausforderung begründet – denn bei der MPU wird ein Gutachten mit einer Prognose zum zukünftigen Verhalten im Straßenverkehr erstellt. Die Führerscheinstelle trifft aufgrund dieses Gutachtens dann eine Entscheidung. Nicht immer wird nach einer MPU dann der Führerschein wieder erteilt. In diesen Fällen kann ich Sie dabei unterstützen, Ihren Führerschein zu erhalten. Gerne betreue und berate ich Sie zum optimalen Weg, der für Sie gangbar ist.