Mietwagenkosten, Erstattung durch die Versicherung des Schädigers AG Rastatt (U.v. 23.2.2006 - 1 C 498/05): Unfallersatztarif = Normaltarif + 25%. In der angehängten PDF können Sie das Urteil nachlesen. Urteil des Amtsgerichts Rastatt als PDF2.92 MB zurück