Totalschaden

BGH vom 27.9.2016 (VI ZR 673/15) : welcher Restwert ist bei Abrechnung auf Totalschadensbasis zugrundezulegen?

Wieder entschied der BGH, dass der Unfallgeschädigte mit der Verwertung seines totalbeschädigten Autos nicht abwarten muß, bis die Schädigerversicherung ein Restwertangebot unterbreitet.

zurück