BGH vom 27.9.2016 (VI ZR 673/15) : welcher Restwert ist bei Abrechnung auf Totalschadensbasis zugrundezulegen?
Wieder entschied der BGH, dass der Unfallgeschädigte mit der Verwertung seines totalbeschädigten Autos nicht abwarten muß, bis die Schädigerversicherung ein Restwertangebot unterbreitet.