Reparaturkosten

Der von der Schädigerversicherung beauftragte Gutachter haftet persönlich

Repariert die Werkstatt das Unfallauto so, wie vom Gutachter der Versicherung - sparsam - vorgegeben und stellt sich dies hinterher als falsch heraus, haftet sie wegen schlechter Reparatur gegenüber dem Werkstattkunden. Soweit, so bekannt. Der BGH entschied aber, dass der Gutachter der Versicherung persönlich mithaftet (Urteil vom 07.07.2020, Az. VI ZR 308/19).

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