Die Versicherung des 2.Schädigers muss die Reparaturkosten zur Beseitigung des 2.Schadens bezahlen, auch wenn dabei nur Neuteile berechnet werden. Dann erfolgt aber ein Abzug "neu für alt". Voraussetzung ist aber auch, dass ein Kfz-Sachverständiger den zweit- vom Erstschaden abgrenzen kann. Das setzt idR voraus, dass der Geschädigte unmittelbar nach dem ersten Unfall beim Sachverständigen war.