Verkehrsrecht
Als Anwalt stehe ich Ihnen auch im Verkehrsstrafrecht gerne zur Seite – egal, ob in Rastatt oder andernorts
Nicht nur bei Fragen zur Regelung von Unfallschäden, auch bei Bußgeldbescheiden stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Geschwindigkeitsübertretungen, vulgo: Geblitzt werden, erscheinen dem Laien oftmals objektiv und endgültig. Bußgeldbescheide sind aber häufiger mindestens mangelhaft. Als Anwalt für das Verkehrsstrafrecht kann ich den jeweiligen Bußgeldbescheid prüfen und gegebenenfalls auch den Vorgang der Geschwindigkeitsmessung unter die Lupe nehmen. Gelegentlich sind die Messungen von privaten Bediensteten („Outsourcing“ auch hier) vorgenommen worden oder die Geräte haben kein ordnungsgemäßes Eichprotokoll. In diesen Fällen ist eine Anfechtung des Bescheids durch einen Anwalt für das Verkehrsrecht möglich.
Als Anwalt für das Kaufrecht berate ich Sie auch zu Autokäufen
Haben Sie ein Auto gekauft und erst später einen Mangel bemerkt? Je nach Vertrag gibt es mehrere Möglichkeiten, Ihr Recht bei Autokäufen zu erhalten. Ich berate Sie gerne zu allen Fragen, auch schon vor einem Autokauf. Ich biete auch Hilfe bei Fahrzeugmängeln an, die erst später entdeckt werden. Häufig erscheint in den privaten Kaufverträgen „gekauft wie gesehen“, wodurch der Verkäufer eine spätere Mängelhaftung umgehen will. Allerdings wurde hierzu bereits gerichtlich festgestellt, dass diese Formulierung nur dann greift, wenn die Schäden tatsächlich für einen Laien erkennbar gewesen wären. Bei solchen Feinheiten und anderen kann ich Ihnen gerne mit meiner Fachkompetenz zur Seite stehen.