Einige Versicherungen weigern sich nach einem Verkehrsunfall, die Gutachterkosten in voller Höhe zu erstatten. Die Sachverständigenkosten seien zu hoch. Wie andere Gerichte meint das Amtsgericht Rastatt, daß es dahinstehen kann, ob diese Kosten wirklich zu hoch sind. Maßgeblich ist: woher soll der Unfallgeschädigte dies wissen?