Ordnungswidrigkeitenrecht
Als Ihr Blitzeranwalt bin ich in Baden-Baden und Region für Sie da
Sie sind geblitzt worden, fühlen sich aber dadurch zu Unrecht einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt? Möglicherweise waren die Schilder missverständlich oder gar unzulässig aufgestellt, oder die Messbeamten waren ungeschult und haben deshalb die Technik fehlerhaft verwendet. Auch kann ein fehlendes oder abgelaufenes Eichprotokoll Indiz dafür sein, dass Sie keine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Als Ihr Anwalt kann ich mich des Blitzer-Bußgeldbescheids annehmen und prüfen, ob ein Anfechten des Bescheids möglich ist.
Beratend zur Seite stehen kann ich Ihnen als Anwalt auch, wenn mehr als nur ein Blitzer-Bußgeld fällig ist: dann beispielsweise, wenn Punkte in Flensburg drohen. Was oben bereits gesagt wurde, gilt auch hier. Die verwendeten Messmethoden müssen zulässig sein; die Eichprotokolle der Geräte müssen aktuell und vollständig sein, und auch bei der Beschilderung gibt es möglicherweise Lücken. Lassen Sie sich nicht von der vermeintlichen Sicherheit der Formulierung im Bescheid irritieren! Wie bereits geschrieben, können durchaus Mängel in Feststellung der Ordnungswidrigkeit und im Bescheid bestehen. Meine Erfahrung von Jahren, die ich im Verkehrsrecht habe, stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie sich zu Unrecht einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt fühlen. Mit aller gebotenen Sorgfalt kümmere ich mich um Ihr Anliegen und lege je nach Sachlage Widerspruch für Sie ein.