Verkehrsunfallregulierung

BGH (Beschl. v. 18.11.2008; Az: VI ZB 22/08): Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten wird nicht erst nach 6 Monaten fällig.

In der angehängten PDF können Sie das Urteil nachlesen.

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