Eine rechtsgeschäftliche Erklärung, wie ein Anerkenntnis, kann auch per whatsapp abgegeben werden. Erscheinen bei whatsapp 2 blaue Haken hinter der Nachricht, gilt die Nachricht als zugestellt und gelesen (LG Bonn, Schlussurteil vom 31.01.2020 – 17 O 323/19 = DAR 2020, 519).
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