Versicherungsrecht
Egal, ob es sich um eine Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung), eine private Unfallversicherung etc. handelt. Hier bestimmen sich Rechte und Pflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den im Versicherungsvertrag geregelten Vereinbarungen. Mitarbeiter von Versicherungen sind hier speziell geschult – und natürlich handeln diese im Interesse ihrer Arbeitgeber. Lassen Sie sich von einem Fachmann beistehen. Als Anwalt mit einem Schwerpunkt im Versicherungsrecht mit Sitz in Rastatt kann ich Ihre Interessen für Sie optimal wahren.
Was biete ich Ihnen?
- Erfahrung und Kompetenz im Versicherungsrecht
- Eingehende Beratung zu Ihrem Anliegen
- Optimale Betreuung zur Durchsetzung Ihrer Interessen
Bei der Auslegung der individuellen Rechte und Pflichten nach dem jeweiligen Vertrag ist die Fachkunde eines Anwalts im Versicherungsrecht grundsätzlich von Vorteil – in Rastatt und Region kümmere ich mich gerne um Ihre Anliegen. Ob es um die grundsätzliche Frage geht, ob eine Versicherung in einem Schadensfall ersatzpflichtig ist, oder ob die Höhe oder die Art der Entschädigung in Frage steht – stets sollten Sie bedenken, dass Ihnen Profis gegenüberstehen, die an einer Reduzierung der Kosten interessiert sind. Um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu schützen, stehe ich Ihnen als Anwalt in allen Fragen des Versicherungsrechtes in meiner Kanzlei in Rastatt zur Verfügung.
Unter anderem können dies folgende Fälle sein:
- selbstverschuldeter Unfall: die Versicherung zahlt nicht oder nur einen geringen Teil
- fremdverschuldeter Unfall: die Gegnerversicherung zahlt nicht für Mietwagen, den entstandenen Schaden oder Schmerzensgeld
- offene Fragen bei dem Ersatz von Lohnausfall
Sie haben das Recht, Ihr Recht zu bekommen – ich kümmere mich eingehend um Ihren Fall und wahre Ihre Interessen nach Maßgabe der Möglichkeiten.
Ich berate Sie gerne zu speziellen Fragen im Kaskoversicherungsrecht
Bei der Vielfalt der Angebote für Versicherungspolicen und Versicherungen lassen sich natürlich nicht alle Fragen generell beantworten, sondern müssen sich stets am individuellen Vertrag orientieren – unter Maßgabe des Kaskoversicherungsrechts. Relevante Versicherungen bei Schadensfällen mit dem Auto sind üblicherweise Teilkasko- Vollkasko- und Haftpflichtversicherungsverträge. Das Kaskoversicherungsrecht bildet hier den Rahmen, die Art des Vertrags und des Schadens sind die Ausdifferenzierung dieses Rahmens. Die Haftpflichtversicherung wird zu dem Zweck abgeschlossen, Schadensersatzforderungen Dritter abzudecken – und hier können Sie u.U. als Schädiger der Versicherung gegenüber stehen. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, bei Fragen der Selbstbeteiligung und des Regresses der Versicherung wie bei Fragen der Entschädigung, kümmere ich mich eingehend um Ihr individuelles Anliegen und vertrete Ihre Interessen. Das könnte zum Beispiel bei der Auswahl der Werkstatt (Stichwort: „Werkstattbindung“, „Garantie“) sein.
Bei Unfällen mit Verletzungen greift das Personenversicherungsrecht
Personenschäden werden selbstverständlich anders gehandhabt als Sachschäden. Das Personenversicherungsrecht und die daraus resultierenden Folgen für Schadensersatzleistungen sind vielschichtig – mit meiner Arbeit mit Auge für das Detail kümmere ich mich um Ihre Interessen und trage dazu bei, dass der Schadensersatz nach den Möglichkeiten des Personenversicherungsrechtes möglichst alle entstandenen Nachteile ersetzt.