Deutsche Behörden prüfen, ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt werden muss. Dabei steht im Blickpunkt, ob der Führerscheininhaber 185 Tage im Ausstellerstaat war. Zweifel bestehen daran oft, wenn er in dieser Zeit an seinem deutschen Wohnsitz gemeldet blieb! Hiermit beschäftigen sich die unten angehängten Urteile.