Vollmachten Allgemein
Zu Ihrer Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen benötige ich diese Vollmacht.
Zur anwaltlichen Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren bedarf es in aller Regel einer Prozessvollmacht.
Dieser Vordruck muss bei Gericht eingereicht werden, wenn Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt wird.
Zur Geltendmachung der Schmerzensgeldansprüche wird ein Arztbericht benötigt. Deshalb muss der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden. Dies geschieht mit diesem Vordruck.
Um Ihre (Schadensersatz-)Ansprüche gelten machen zu können und außergerichtlich Ihre Interessen wahren zu können, benötige ich diese Vollmacht.