Versicherungsrecht BGH U.v. 22.6.2011: Kasko: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung auf 0% reduziert werden. Der Versicherer muss dieses Maß der groben Fahrlässigkeit beweisen, wobei absolute Fahruntüchtigkeit nicht immer dazugehört. Das Urteil des BGH als pdf64.96 KB zurück