Strafrecht und Strafverfahrensrecht

Unfallflucht - zum Teil aus Unwissenheit und Gedankenlosigkeit

Immer wieder höre ich in der Praxis, dass Autofahrer einen Schlag hören oder gar spüren. Wenn sie dann anhalten, betrachten sie nur ihr eigenes Fahrzeug, sehen keinen Schaden und fahren weiter. Auf die Idee, dass trotzdem ein anderes Fahrzeug beschädigt worden sein kann, kommen sie gar nicht. Auch das ist eine Unfallflucht und kann nicht nur eine Geldstrafe von ca. 1,5 Monatsgehältern, sondern auch einen Entzug der Fahrerlaubnis (also: Führerschein weg!) zur Folge haben.

Dabei kann man dies einfach vermeiden. Einfach stehen bleiben und die Polizei rufen. Wenn die Polizisten sagen, man dürfe weiter fahren, ist man aus dem Schneider. Schlimmstenfalls bezahlt die eigene Kfz-Haftpflicht den Fremdschaden. Bei Unfallflucht tut sie dies zwar auch, kann sich aber die Zahlungen bis zu einem Betrag von 5.000 € vom Verursacher zurück holen.

Wenn Sie in eine solche Lage geraten sind, konsultieren Sie dringend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

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