Jeder Führerschein hat ein "Ablaufdatum"! Prüfen Sie, wie lange Ihrer befristet ist.

Auch (Papier-) Führerscheine ohne aufgedrucktes Befristungsdatum gelten nicht lebenslang. Sie müssen (rechtzeitig) erneuert werden.

Mehr unten im Anhang und durch die Fahrerlaubnisbehörde Rastatt.

Bis zum 19.1.2033 müssen sämtliche Führerscheine dem aktuellen einheitlichen EU-Muster entsprechen und in ihrer Gültigkeit befristet sein. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bereits seit dem 19.1.2013 alle neu ausgestellten Führerscheine auf 15 Jahre befristet und es wurde eine zeitlich gestaffelte und zum größten Teil vorgezogene Umtauschpflicht für vor dem 19.1.2013 ausgestellte Führerscheine eingeführt. Die bisher unbefristeten Führerscheine werden zu den jeweiligen Umtauschfristen ungültig.

Informationen der Führerscheinstelle Rastatt zur Befristung