Durch Urteil vom 15.März 2019 (Az. 2 O 232/18) verurteilte das Landgericht Baden-Baden Volkswagen dazu, einen VW-Passat von einem meiner Mandanten gegen Zahlung des Kaufpreises abzüglich gezogener Nutzungen herauszugeben. Wegen dieses Abzugs gezogener Nutzungen ist auch der Käufer des VW berechtigt, Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe einzulegen.