Wenn ein Autofahrer im Stau mit einem Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht in der Rettungsgasse kollidiert, so haftet der im Stau stehende alleine! So entschied das OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.8.2018 – 7 U 153/18 - .
Der Autofahrer hatte vorliegend aber auch ein Problem, seine Schilderung zu beweisen - gegen die Feuerwehrleute