"Phanatsievoll schneller vorankommen, wie hier beschrieben – aber Gerichte haben etwas dagegen." Nach OLG Celle (32 Ss 110/13) und KG (121 Ss 247/12 (304/12)) kann die Verwendung eines Blaulichts als "Amtsanmaßung" strafbar sein, wenn das Fahrzeug mit einem Fahrzeug der Polizei, Feuerwehr verwechselt werden kann.