Schadensersatz

LG Oldenburg 2019: Beim Haushaltsführungsschaden ist ein Stundensatz von 14 € zugrundezulegen.

Für die Zeit vor Einführung des Mindestlohns ist ein Entgelt für die Haushaltsführung von 8 €/Std. im ländlichen Raum angemessen urteilte noch das OLG Koblenz. Praxisnäher urteilte das LG Oldenburg 2019 (U.v. 5.11.2019, Az. 6 O 2175). Das Gericht legte seine eigene Sackunde zugrunde und bemaß den Stundensatz für eine Haushaltshilfe auf 14 €.

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