Arbeitsrecht BAG (U.v. 25.10.2007): ein Arbeitgeber schuldet Schadensersatz, wenn AN vom Vorgesetzten gemobbt wird. Der Arbeitgeber ist gehalten, nicht selbst zu "mobben" und Mobbing zu unterbinden. Mobbingvorgänge müssen detailliert dargelegt werden. Urteil als PDF95.98 KB zurück