Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts AG Rastatt, U.v.5.1.06, 2 C 339/05: 1,3 - Geschäftsgebühr bei einfachen Verkehrsunfallangelegenheiten. In der angehängten PDF können Sie das Urteil nachlesen. Urteil als PDF5.37 MB zurück