Hintergrund: es gibt Rechtsschutzversicherer, die versuchen, die anwaltliche Vergütung niedrig zu bemessen. Dabei steht alleine dem Rechtsanwalt ein Bemessungsspielraum zu. Dies bestätigte das AG Baden-Baden und verurteilte damit einen Versicherungsnehmer der Badischen Rechtsschutzversicherung.