Sie haben eine Frage zum Arbeitsrecht?
Sind Sie Arbeitnehmer?
Wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt?
Mein Rat für Sie:
Nach einer Kündigung ist die Aussicht auf Erhalt des Arbeitsplatzes, die Möglichkeit einer Abfindung zu prüfen. Vermeiden Sie auch Nachteile gegenüber dem Arbeitsamt.
Gegen eine Kündigung können Sie sich meist nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen wehren. Beachten Sie auch Fristen zur Geltendmachung von Entgeltansprüchen.
Gegen eine Kündigung können Sie sich meist nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen wehren. Beachten Sie auch Fristen zur Geltendmachung von Entgeltansprüchen.
Habe ich Sie richtig verstanden?
Wurde Ihr Arbeitsentgelt nicht bezahlt?
Mein Rat für Sie:
Entgeltansprüche resultieren aus dem Arbeitsvertrag. Auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag können Entgeltansprüche bestehen. Oft sind Regelungen in Tarifverträgen einschlägig.
Habe ich Sie richtig verstanden?
Sind Sie Arbeitgeber?
Möchten Sie einem Mitarbeiter kündigen?
Mein Rat für Sie:
Viele rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer (AN) reichen Kündigungsschutzklage ein. Welche Prozeßaussichten haben Sie dann? Lassen Sie sich darüber beraten, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Habe ich Sie richtig verstanden?
Möchten Sie einen Mitarbeiter einstellen?
Mein Rat für Sie:
Schon bei der Gestaltung der Stellenanzeige gilt es, Fallstricke zu vermeiden. Kann sich ein Bewerber diskriminiert fühlen?
Danach: wie gestalten Sie den Arbeitsvertrag? Sorgen Sie zu Beginn des Arbeitsverhältnisses für „schlechte Zeiten“ vor. Kommt ein befristetes Arbeitsverhältnis in Betracht? Vorsicht: rechtsgrundlose Befristungen in Arbeitsverträgen können unwirksam sein (BVerfG Az. 1 BvL 7/17 und 1 BvR 1375/14 vom 6.6.2018).
Danach: wie gestalten Sie den Arbeitsvertrag? Sorgen Sie zu Beginn des Arbeitsverhältnisses für „schlechte Zeiten“ vor. Kommt ein befristetes Arbeitsverhältnis in Betracht? Vorsicht: rechtsgrundlose Befristungen in Arbeitsverträgen können unwirksam sein (BVerfG Az. 1 BvL 7/17 und 1 BvR 1375/14 vom 6.6.2018).
Habe ich Sie richtig verstanden?