Bezichtigt sich eine Person selbst, das Kfz, welches geblitzt wurde, gefahren zu haben, so ist das zwar "gemein" gegenüber der Bußgeldbehörde. Strafbar ist das aber nicht. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart durch Beschluß vom 7.4.2017, 1 Ws 42/17.
der Beschluss des OLG Stuttgart
und 2018 entschied das OLG Stuttgart wieder so
Eine falsche Verdächtigung liegt nur vor, wenn andere verdächtigt werden. Sich selbst darf man einem Verdacht aussetzen.