Pedelec (Fahrräder mit Hilfsmotor) - wie sind sie einzustufen und was ist bei einem Unfall?
Ordnungswidrig handeln nur Kraftfahrer, die alkoholisiert fahren (ab 0,5 ‰ bzw. 0,25 mg / Liter Atemalkoholkonzentration). Ob ein Pedelec ein Kraftfahrzeug ist, hängt von der Motorleistung (siehe oben) ab. Kann das Pedelec schneller als 25 km/h fahren, ist es ein Kraftfahrzeug und alkoholisierte Fahrer können ordnungswidrig handeln.
Vorsicht: auch Fahrradfahrer und Pedelecfahrer können aber wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB bestraft werden.
Zivilrechtlich kann ein Pedelec-Fahrer, der diagonal über die Straße fährt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht, für die Folgen alleine einzustehen haben (hier ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll). Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein 80-jähriger Pedelec-Fahrer, der einen Zusammenstoß mit einem Pkw verursacht, weil er mit seinem Pedelec verkehrswidrig von einem Geh- und Radweg schräg auf die Fahrbahn fährt, um nach links abzubiegen, für den Verkehrsunfall allein haften kann (Urteil OLG Hamm vom 21.03.2016, Az. 9 U 125/15 und OLG München DAR 2016, 137, Az. 10 U 1455/13).