OLG-Urteil zur Haftung nach einem Unfall im Kurvenbereich (Rollsplit).

Der Motorradfahrer verlässt sich in der Kurve darauf, dass die Strasse griffig ist. Was aber, wenn sie es nicht ist? Das OLG Schleswig-Holstein und das LG Detmold verurteilten die Kommune bzw. das Land zum Schadensersatz.

Wir kennen die Problematik: die Kommunen und das Land haben kein Geld. Oft wird dann bei der Unterhaltung der Strassen gespart. Statt sie gründlich zu sanieren, wird einfach Bitumen oder Rollsplitt draufgeschüttet. Hierdurch bilden sich glatte und besonders für Motorräder rutschige Flächen.

Stürzt dann ein Motorradfahrer, so stellt sich die Frage nach der Haftung. Hier sehen einige Gerichte eine Verletzung der sog. "Verkehrssicherungspflicht" (so z.B. das OLG Saarbrücken in seinem Urteil vom 03.11.2009, Az. 4 U 185/09; AG Ahrensburg, Urteil vom 25.02.2014 – 45 C 279/12 –, juris) und damit eine Haftung der Strassenbaulastträger. Das OLG Hamm verlangte in diesem Zusammenhang, dass durch Fahrversuche abgeklärt wird, ob die Strasse für Motorradfahrer gefährlich ist (OLG Hamm, Urteil vom 19.04.1996 - 9 U 206/95). Dies betonte auch das OLG Hamm Ende 2015 nochmals (U. v. 18.12.2015, Az. 11 U 166/14). Seit 2008 hatte die Straßenverkehrsbehörde den Fahbahnbelag nicht mehr auf Griffigkeit untersucht. So rutschte 2012 eine Motorradfahrerin weg und bekam 75% ihres Schadens zugesprochen, weil die Behörde die fahrbahn nicht kontrolliert und nicht alles dafür getan hatte, für die Sicherheit der Straße zu tun. Ebenso beanstandete das LG Detmold (LG Detmold, Urt. v. 3.2.2016 – 9 O 86/15 - = NZV 2016, 525), dass das Land die Landesstrasse nicht auf Griffigkeit untersucht hatte und der Motorradfahrer deswegen weggerutscht war (Haftungsverteilung 3/4 zu 1/4 zu Lasten des Landes).

Welche Behörde untersucht ihre Straßen regelmäßig auf Gtriffigkeit? Eine Übersicht gibt Scheidler in RAW 2014, 119-124. Hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2013 – 4 U 26/13 –, juris).

Oft bekommt man aber nicht den ganzen Schaden ersetzt, weil die Behörden sich oft damit behelfen, Schilder aufzustellen (hierzu OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.10.2009 - 4 U 96/09). In Schleswig-Holstein wurde nun eine Kommune zum Schadensersatz verurteilt, weil ein Motorradfahrer in einer Kurve stürzte, auf der Rollsplit lag (Az. 7 U 143/14, Urteil vom 18.06.2015 des Schleswig-Holsteinischen OLG).

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