Führerschein weg wegen Knöllchen?
Normalerweise entzieht die Führerscheinbehörde den Führerschein nur bei (mehreren) schweren Verkehrsverstößen. Das hat seinen Grund darin, dass der Gesetzgeber Verstöße mit Geldbußen und Punkten in Flensburg ahndet. Dadurch bringt er zum Ausdruck, dass der Führerschein bei Bagatellen nicht entzogen werden soll. So hätten dem Bagatellbereich zuzurechnende Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Prüfung der Fahreignung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Anders sei dies aber, wenn ein Kraftfahrer offensichtlich nicht willens sei, im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffene bloße Ordnungsvorschriften zu beachten. Hier begründe bereits die Anzahl der für sich genommen unbedeutenden Verstöße, die nahezu ausnahmslos im Wohnumfeld begangen worden seien, Zweifel an der Eignung des Klägers. Es komme auch nicht darauf an, ob möglicherweise andere Familienangehörige für die Verstöße verantwortlich seien. Denn derjenige, der durch zahlreiche ihm zugehende Bußgeldbescheide erfahre, dass Personen, die sein Fahrzeug benutzten, laufend gegen Verkehrsvorschriften verstießen, und dagegen nichts unternehme, zeige hierdurch charakterliche Mängel, die ihn selbst als einen ungeeigneten Verkehrsteilnehmer auswiesen. Sei die Entscheidung zur Entziehung zwingend vorgesehen, komme es auch nicht darauf an, ob der Betroffene die Fahrerlaubnis beruflich benötige. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin, Urteil vom 28.10.2022 - VG 4 K 456/21) und liegt damit auf einer Linie mit OVG Berlin-Brandenburg BeckRS 2008, 36889 und OVG Münster NZV 2006, 224.
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