Dashcam im Straßenverkehr - erlaubt oder nicht?
Offenbar sieht das Oberlandesgericht hier ein hohes Interesse des Staates, einen Sachverhalt aufzuklären, obwohl es nur um Bußgelddelikte geht. In Zivilverfahren, wie Schadensersatzprozessen nach einem Verkehrsunfall, schwenkt die Meinung der Gerichte mit der o.g. BGH-Entscheidung auch dahingehend um, dass Dashcam-Aufnahmen verwertbar sein können (OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 10.8.2017 – 13 U 851/17 - = NJW 2017, 3597; die Aufnahmen einer so genannten Dashcam dürfen im Rahmen eines Zivilprozesses durch die Parteien als Beweismittel eingebracht werden, so schon das LG Landshut. Der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erlange nur im Falle eines Unfalles überhaupt an Bedeutung und sei als vergleichsweise gering zu werten, sodass das Interesse an einer ordnungsgemäßen Prozessführung und materiell gerechten Urteilsfindung überwiege. Auch das AG Kassel (AG Kassel, Urteil vom 12.6.2017 – 432 C 3602/14 = NZV 2017, 490) erachtet dash-cam Aufzeichnungen zwar als rechtswidrig, aber doch für verwertbar. ; aA noch LG Heilbronn, Urteil vom 3. 2. 2015 - I 3 S 19/14 - = DAR 2015, 211; AG München, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14; VG Ansbach Urteil vom 12.8.2014 (AN 4 K 13.01634)).
Eine Verwertbarkeit von einzelnen Aufnahmen in Bußgeldverfahren führt aber nicht zu einer generellen Verwertbarkeit. So bekräftigte das OLG Celle (OLG Celle, Beschluss v. 4.10.2017 – 3 Ss (OWi) 163/17, BeckRS 2017, 131819), dass Bürger nicht als "Hilfspolizisten" Ordnungswidrigkeiten aufnehmen dürfen. Im konkreten Fall war gegen den Filmer ein Bußgeld von 250 € verhängt worden.
Nach meinen Informationen sind Dashcams in Österreich unzulässig.
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