Das Amtsgericht Baden-Baden stellt Verfahren wegen des Vorwurfs der Geschwindigkeitsüberschreitungen am 18.11.2020 ein
Normalerweise arbeitet das Meßgerät zuverlässig. Das gilt aber nur dann, wenn es so bedient wird, wie es in der Gebrauchsanweisung vorgeschrieben ist. Am 18.11.2020 musste der Meßbeamte der Stadt Baden-Baden einräumen, dass genau dies in zwei vergangenen Fällen nicht gewährleistet war.
Das Amtsgericht Baden-Baden konnte deswegen in beiden Fällen des Vorwurfs der Geschwindigkeitsüberschreitung (Az. 14 OWi 309 Js 2596/20, 14 OWi 309 Js 2598/20) nicht verurteilen und stellte das Verfahren ein. Dabei stellte sich nach der Befragung des Messbeamten durch mich, RA Czaikowski, heraus, dass die vorherige Aussage des Beamten, das Meßgerät kontrolliert zu haben, so nicht richtig war.
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