Noch ein Grund, Geschwindigkeitsmessungen von einem Fachmann überprüfen zu lassen.
Wie Dr.-Ing. Sebastian Smykowski und Dipl.-Ing. Prof. Dr. Jochen Buck in der NZV (2024, 384) veröffentlichen, kommt es bei diesem Mesgerät zu Fehlern. Diese werden durch das Zittern der Hand des Messbeamten verursacht und können Messfehler im Bereich von 3 km/h verursachen. Sachverständige der Unfallanalyse Berlin GbR konnten beim Anvisieren und Schwenken über einen stehenden Vorwegweiser mit dem LTI 20/20 TruSpeed sogar Messwerte zwischen 4 und 6 km/h erzeugen. Dies spricht dafür, dass das Messgerät unter bestimmten Voraussetzungen nicht einmal die Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h bzw. 3 % einhält.
Laut ADAC haben neben Nordrhein-Westfalen auch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz Messungen mit den betroffenen Geräten ausgesetzt. Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wollen diese jedoch derzeit weiterverwenden.
Wenn Sie einen mit Punkten verbundenen Bußgeldbescheid akzeptieren, obwohl er anfechtbar ist, riskieren Sie den Führerscheinentzug nach dem 8.Punkt in Flensburg. Deswegen: lassen Sie einen Bußgeldbescheid anwaltlich überprüfen. Am besten beauftragen Sie hiermit einen Spezialisten, wie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.