Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C „überschreibt” Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B
Die Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C (Lkw) umfasst auch die hierfür vorausgesetzte Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B (Pkw). Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 06.09.2018 (Az. 3 C 31.16) klargestellt. Der Autofahrer hatte einen lettischen EU-Führerschein Klasse B. Dieser wurde ihm wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen. Darauf sattelte er die lettische Fahrerlaubnis "C" drauf und darf damit in Deutschland auch PKW fahren. So das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts232.58 KB