Anwaltliche Betreuung und Beratung in Fragen des Verkehrsrechts
Als Anwalt unterstütze ich Sie mit meiner Fachkompetenz im Verkehrsrecht bei allen Anliegen. Sind Sie geblitzt worden und zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldes? Sind Sie mit einer Versicherung uneins über die Höhe des Schadensersatzes? Wollen Sie Ihren ausländischen Führerschein anerkennen lassen? In diesen Fällen und mehr bin ich gerne für Sie da.
Wenn Sie unverschuldet einen Autounfall hatten, steht Ihnen von der Versicherung des Unfallgegners ein Schadensersatz zu. Nicht immer ist die Versicherung dann bereit, für alle Kosten aufzukommen, die Ihnen entstanden sind. Als Anwalt für Verkehrsrecht mit Sitz in Rastatt vertrete ich nach Übernahme des Mandats gerne Ihre Interessen.
Meine Schwerpunkte sind unter anderem:
- Verkehrsunfallrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Führerscheinrecht
- Versicherungsrecht
- weitere Bereiche wie Kaufrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht...
Das Verkehrsrecht unterliegt stetigen Änderungen und Modifikationen und Laien haben meist nicht die Übersicht, um alle Regelungen vollumfänglich im Blick zu behalten. Professionelle Hilfe von einem Rechtsanwalt, spezialisiert auf das Verkehrsrecht, etwa durch mich von Rastatt aus, kann hier einen wesentlichen Unterschied machen.
Was biete ich Ihnen?
- Erfahrung und Kompetenz im Verkehrsrecht
- Eingehende Beratung zu allen Ihren Anliegen
- Optimale Betreuung zur Durchsetzung Ihrer Interessen
Als Anwalt stehe ich Ihnen auch im Verkehrsstrafrecht gerne zur Seite – egal, ob in Rastatt oder andernorts
Nicht nur bei Fragen zur Regelung von Unfallschäden, auch bei Bußgeldbescheiden stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Geschwindigkeitsübertretungen, vulgo: Geblitzt werden, erscheinen dem Laien oftmals objektiv und endgültig. Bußgeldbescheide sind aber häufiger mindestens mangelhaft. Als Anwalt für das Verkehrsstrafrecht kann ich den jeweiligen Bußgeldbescheid prüfen und gegebenenfalls auch den Vorgang der Geschwindigkeitsmessung unter die Lupe nehmen. Gelegentlich sind die Messungen von privaten Bediensteten („Outsourcing“ auch hier) vorgenommen worden oder die Geräte haben kein ordnungsgemäßes Eichprotokoll. In diesen Fällen ist eine Anfechtung des Bescheids durch einen Anwalt für das Verkehrsrecht möglich.
Als Anwalt für das Kaufrecht berate ich Sie auch zu Autokäufen
Haben Sie ein Auto gekauft und erst später einen Mangel bemerkt? Je nach Vertrag gibt es mehrere Möglichkeiten, Ihr Recht bei Autokäufen zu erhalten. Ich berate Sie gerne zu allen Fragen, auch schon vor einem Autokauf. Ich biete auch Hilfe bei Fahrzeugmängeln an, die erst später entdeckt werden. Häufig erscheint in den privaten Kaufverträgen „gekauft wie gesehen“, wodurch der Verkäufer eine spätere Mängelhaftung umgehen will. Allerdings wurde hierzu bereits gerichtlich festgestellt, dass diese Formulierung nur dann greift, wenn die Schäden tatsächlich für einen Laien erkennbar gewesen wären. Bei solchen Feinheiten und anderen kann ich Ihnen gerne mit meiner Fachkompetenz zur Seite stehen.